Lukrative Förderungen für PV, Speicher und E-Mobilität

Wildau (bei Berlin), 8. November 2022 | Lesedauer: 9 Minuten | Autor: Christina Höfer

Gerade in Zeiten steigender Energiekosten ist ein Photovoltaik-System in Verbindung mit einem Batteriespeicher sinnvoll, um das eigene Objekt und gegebenenfalls auch das Elektroauto mit Solarstrom vom eigenen Dach zu versorgen. Kommt dann noch eine mit PV-Strom betriebene Wärmepumpe hinzu, ist die Sektorkopplung perfekt.

Aber dafür muss erst einmal investiert werden. Der Staat und die Bundesländer bieten verschiedene Förderprogramme an, um den Weg in die energieautarke und klimaschonende Zukunft zu erleichtern. Hier erfahren Sie, welche Förderungen es gibt.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es im Jahr 2022?

Für den Ausbau von Photovoltaik-Systemen und Batteriespeichern, Wärmepumpen sowie Elektromobilität gibt es sowohl staatliche Förderungen in Form von Krediten und Zuschüssen als auch Förderprogramme der einzelnen Bundesländer. Dabei variiert die Zuschusshöhe und die Programme haben unterschiedliche Zeiträume, wodurch die Zahl der Förderprogramme insgesamt schwankt. Ein Förderprogramm endet sobald die bereitgestellten Mittel ausgeschöpft sind, auch wenn das geplante Laufzeitende noch nicht erreicht ist.

Welche Förderarten gibt es?

Es gibt grundsätzlich drei Arten der Förderung:

  • Vergünstigte Kredite für die Finanzierung von Energiesystemen
  • Zuschüsse für den Kauf von Photovoltaik-Systemen, Batteriespeichern, Wärmepumpen und E-Ladestationen
  • Vergütung für eingespeisten Solarstrom nach dem EEG

Die EEG-Umlage für eingespeisten Solarstrom beträgt in 2022 nur noch 3,723 ct/kWh. Anders als noch vor einigen Jahren, lohnt sich das Einspeisen von Solarstrom ins Netz finanziell nicht mehr. Die Einspeisevergütung ist daher als alleinige Förderung nicht mehr sinnvoll. Stattdessen sparen Hauseigentümer am meisten, wenn sie den Großteil ihres selbst erzeugten Solarstroms für den Eigenverbrauch nutzen und das ermöglicht ein Batteriespeicher. Auch Wärmepumpe sowie E-Ladestation erhöhen den Eigenverbrauch und tragen gleichzeitig dazu bei, unabhängiger von steigenden Energiekosten zu werden und klimaschädliches CO einzusparen.

Zuschüsse durch BAFA, KfW, Länder und Kommunen

Die Kosten für neu zu installierende Energiesysteme müssen nicht komplett selbst vom Auftraggeber getragen werden. Sowohl der Staat als auch einzelne Bundesländer und Kommunen fördern Photovoltaik-Systeme und Co. mit einem Zuschuss. Dabei unterscheiden sich die Förderprogramme der Bundesländer teilweise deutlich in der Zuschusshöhe, der Laufzeit und auch den jeweiligen Konditionen.

Die staatlichen Förderungen und Kredite durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können deutschlandweit beantragt werden.

Egal für welche Förderung oder für welchen Kredit Sie sich am Ende entscheiden, wichtig ist, dass Sie den Zuschuss beantragen, bevor der Vertrag mit dem jeweiligen Dienstleister zur Installation abgeschlossen ist.

Wer kann Förderungen für Photovoltaik-Systeme, Batteriespeicher, Wärmepumpe und E-Ladestationen beantragen?

Grundsätzlich können Privathaushalte, Unternehmen, Freiberufler, Verbände und auch Körperschaften des öffentlichen Rechts Förderanträge stellen, solange sie die Voraussetzungen des jeweiligen Förderprogramms erfüllen.

Wichtig: Zuschuss oder Kredit werden nur gewährt, wenn ein Unternehmen für die Installation beauftragt wird. Weiterhin ist der richtige Zeitpunkt für die Antragstellung der Förderung zu beachten. Der Förderantrag muss generell eingereicht werden BEVOR die Liefer- und Leistungsverträge mit dem Installationsbetrieb abgeschlossen werden.

Wir helfen Ihnen gerne

Sie haben Fragen zum Thema Förderungen? Unsere Spezialisten helfen Ihnen gerne weiter und beraten Sie zu Ihrem individuellen Energieprojekt!

Christina Höfer

Christina Höfer

Leiterin Customer Excellence

info@gexx-aerosol.com

Deutschlandweite Kredite und Förderungen durch KfW und BAFA

KfW 270: Zinsgünstiger Förderkredit für Strom und Wärme

Der Erneuerbare-Energien-Standard ist ein Förderkredit ab 3,81 % effektivem Jahreszins. Dieser kann für die Installation von Photovoltaik-Systemen, Batteriespeichern und Wärmepumpen beantragt werden und zwar von Privatpersonen, Unternehmen sowie öffentlichen Einrichtungen. Darüber hinaus wird der Kredit auch für Windkraft, Biogas und mehr vergeben. Beantragt wird der Kredit bei der jeweiligen Hausbank, die dann die Rahmenbedingungen und den Vertrag mit der KfW regelt.

Sie können den Online-Förderassistenten der KfW nutzen, um zu überprüfen, ob Sie Anspruch auf einen Kredit haben und so das passende Förderprogramm für Ihr Vorhaben zu finden.

BAFA-Programm Energiesparende Heiztechnik

Die Förderung von energiesparender Heiztechnik wird durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umgesetzt. Dabei fördert das BAFA die Installation von Wärmepumpen mit mindestens 25 % und höchstens 40 % der Investitionskosten. Antragsberechtigt sind hier neben Privatpersonen und Unternehmen auch Wohnungseigentümergemeinschaft, freiberuflich Tätige, Kommunen sowie gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften.

Häufig genutzte Förderungen in Nord-/Ostdeutschland

Speicherförderung in Berlin

Das Förderprogramm SolarPLUS des Landes Berlin bezuschusst die Anschaffung von Batteriespeichern, die in Kombination mit einem neu zu installierenden Photovoltaik-System verbaut werden. Förderfähig ist darüber hinaus auch die Erweiterung eines bestehenden Photovoltaik-Systems, das älter als 12 Monate ist und mindestens 20 % der bisherig genutzten Fläche umfasst. Beantragt werden kann die Förderung von Privatpersonen, freiberuflich Tätigen, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Vereinen sowie den Berliner Bezirken.

Die förderbare Kapazität bemisst sich nach der Leistung auf das gesamte PV-System, wobei das Verhältnis von der Leistung des PV-Systems zur nutzbaren Speicherkapazität mindestens 1,2 kWp je 1 kWh betragen muss (entfällt bei zusätzlicher Nutzung für E-Mobilität).

Die Höhe der Förderung liegt bei 300€ pro kWh Speicherkapazität und ist auf maximal 15.000€ begrenzt.

Beispiel

Ausgangssituation
6 kWp PV-System
10 kWh Batteriespeicher

Rechnung
6 kWp PV-System : 1,2 = 5 kWh förderfähiger Speicher
5 (kWh förderfähiger Speicher) * 300 (€ Förderung je nutzbarer kWh) = 1.500€ Fördersumme

Zusammenfassung

Dank der Förderungen für Photovoltaik-Systeme und Batteriespeicher, Wärmepumpen sowie Wallboxen lässt sich bares Geld sparen, wenn man schnell ist. Aufgrund der hohen Nachfrage sind die Fördertöpfe derzeit oft vor Fristende ausgeschöpft und dann sind keine Anträge mehr möglich. Es lohnt sich daher die Förderprogramme im Blick zu behalten, da stetig neue Programme aufgesetzt werden.